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Thema: Abmahnindustrie

  1. #1
    Ghost Gast

    Standard Abmahnindustrie

    Abmahnwahn per Gesetz eingeschraenkt: Maximal 100 Euro pro Abmahnung

    Im Bundestag wurde nun ein Gesetz verabschiedet, dass es den Abmahn-Abzockern kuenftig schwer machen wird. Eine einfache Urheberrechtsverletzung darf nun mit nur noch maximal 100 Euro abgemahnt werden. Dies gilt jedoch nur fuer die erste Abmahnung.

    Dazu zaehlt die Veroeffentlichung eines Songtextes auf einer Fanpage oder ein Stadtplan-Ausschnitt zur Wegbeschreibung. Auch ein geschuetztes Foto, das zur Verschoenerung einer eBay-Auktion verwendet wird, darf maximal mit 100 Euro abgemahnt werden.

    Bisher verlangten Anwaehlte fuer solche einfachen Vergehen mehrere hundert Euro fuer einen Mahnbrief. Das eingenommene Geld behielten in der Regel die Anwaelte und es ging nicht an die Rechteinhaber.
    Urspruenglich wurde ein Grenze von 50 Euro festgelegt, die man nun auf 100 Euro erhoehte.

    Quelle: Shortletter News
    Sodele Thomas, nun kannst bestimmt wieder beruhigter pennen *lach*

  2. #2
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    Auch mit 100 EUR machen diese Abzocker noch einen prima Schnitt... vor allem weil sich bei dem kleineren Betrag sicher viele sagen: bevor ich da noch mehr Stress damit habe, zahl ich lieber!
    Bei größeren Beträge macht man sich eherf die Mühe sich zu wehren, denke ich...

    Aber das mit dem beruhigter schlafen stimmt natürlich schon...
    Yours sincerely, GIZMO



    P.S. Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt, oder an Sorgen von morgen, der tut mir leid. Mein Name ist Gizmo, ich weiß Bescheid!

  3. #3
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    Teilweise nutzen diese ..... vorgefertigte Briefbögen in denen sie nur noch die Namen einsetzen müssen. Das Nachsehen haben dann eher die wenigen die wirklich einen plausiblen Grund für eine Abmahnunng haben.




    ex-kelkheimer


    Der Bundesinnenminister: LESEN GEFÄHRDET IHRE DUMMHEIT.


    Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter,
    dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.
    (Ödön von Horváth)






  4. #4
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    Da sehe ich überhaupt kein Problem - jemand der einen plausiblen Grund hat, kann...
    1. mal einfach darauf hinweisen, dass das geändert werden sollte - was meist wohl zur Klärung der Sache ausreicht
    2. bei dauerhafter Zuwiderhandlung auch mehrfach Abmahnen und dann deutlich höhere Gebühren geltend machen

    D.h. aus meiner Sicht werden die 100 Euronen nach wie vor fast ausschließlich von Abzockern kassiert...
    Yours sincerely, GIZMO



    P.S. Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt, oder an Sorgen von morgen, der tut mir leid. Mein Name ist Gizmo, ich weiß Bescheid!

  5. #5
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    Original von Gizmo
    ............
    2. bei dauerhafter Zuwiderhandlung auch mehrfach Abmahnen und dann deutlich höhere Gebühren geltend machen
    .............
    ..
    Es handelt sich doch in der Regel um Strafbewehrte Abmahnungen. Also bei Zuwiderhandlung oder Wiederholung ist eine saftige Strafe fällig, die der Abgemahnte vorher mit der Annahme der Abmahnung akzeptiert hat.
    Sofern er diesen Passus nicht gestrichen hatte.

    Eine erneute Abmahnung ist also meist nicht nötig.
    Es stimmt, daß Arbeit noch nie irgendjemanden umgebracht hat. Aber warum das Risiko eingehen?
    - Ronald Reagan

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